Änderungen für Autofahrer im Jahr 2023

Weniger Zuschüsse für Elektro und Hybrid, der fällige Führerscheintausch und ein erweiterter Erste-Hilfe-Kasten mit Maske: So in etwa lässt sich zusammenfassen, auf was Sie sich beim Autofahren ab Januar 2023 einstellen müssen.

Neuregelung für E-Autos und Hybrid

Die Rot-Gelb-Grüne-Koalition hat die Förderung der E-Mobilität neu geregelt und die Kaufprämie für Elektroautos gesenkt. Infolgedessen sinkt auch der Herstelleranteil. Das bedeutet: Statt der bislang bis zu 9.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Autos gibt es dann maximal 6.750 Euro: Für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es 4.500 statt 6.000 Euro vom Staat, dazu 2.250 Euro vom Hersteller. Bis 65.000 Euro Nettolistenpreis zahlt der Staat 3.000, die Hersteller 1.500 Euro – und das gilt ab 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen.

Für das kommende Jahr stehen insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 nur noch 1,3 Milliarden. Wenn der Fördertopf leer ist, ist Schluss mit der jeweiligen Förderung.

Mit der Neuregelung fällt die Förderung für Plug-in-Hybride, also Autos mit einem Antriebsmix aus Verbrennungs- und E-Motor und externer Auflademöglichkeit, komplett weg. Entsprechende Autos müssen noch bis Jahreswechsel zugelassen werden, um die Prämie zu erhalten.

Änderungen im Erste-Hilfe-Kasten: Die Maske muss mit

Anfang dieses Jahres wurde die Regel eingeführt, dass im Verbandkasten zwei Masken mitgeführt werden müssen (medizinische Masken reichen aus, Sie können sie einfach mit in den Kasten legen). Ende Januar endet die Übergangsfrist für diese Regelung – wer dann keine Masken im Auto dabei hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Als Halter müssen Sie zehn Euro zahlen, wenn Sie Ihr Auto einem anderen Fahrer ohne oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlassen.

Neue TÜV-Plakette: Diese Farbe ist 2023 dran

Falls Ihr Auto eine rosafarbene TÜV-Plakette am Kennzeichen kleben hat, sollten Sie im  Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung. Den Monat erkennen Sie an der oben stehenden Zahl. Die neue Plakette wird Orange sein; die nächste Fahrt zum TÜV ist dann im Jahr 2025 fällig.

Einzige Ausnahme: Autos, die neu zugelassen werden. Sie erhalten eine blaue Plakette, die drei Jahre lang gültig ist.

Führerschein-Umtausch: Dieser Jahrgang ist betroffen

Wenn Sie noch einen alten „Lappen“ in Rosa oder Grau haben und zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen Sie sich jetzt ranhalten: Bis zum 19. Januar 2023 können Sie sie noch gegen den neuen, fälschungssicheren Scheckkartenschein umtauschen.

Wenn Sie ab dann mit dem alten Führerschein erwischt werden, sind zehn Euro fällig und Sie erhalten die Auflage, das neue Dokument nachzureichen. Zum 19. Januar 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 fällig. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.

Stau und Stress vermeiden: Entspannt in die Herbstferien

Der große innerdeutsche Reiseverkehr im zweiten Corona-Sommer bedingt sicherlich auch überfüllte Raststätten, die teils exorbitante Preise für Benzin oder ein belegtes Brötchen verlangen. Doch es geht auch anders. Mit den Reisetipps von A1A sparen Sie auf dem Weg in den Sommerurlaub Zeit, Geld und Nerven!

weiterlesen

Der große A1A Herbst-Check

Die Blätter fallen von den Bäumen, das Tageslicht wird weniger und die Straßen können morgens schon mal etwas Bodenfrost haben – Dann weiß man, dass jetzt der Herbst da ist. Mit A1A Automotive stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug euch bei kalten Temperaturen seinen Dienst tut.

weiterlesen

Fahren mit Anhänger – Darauf sollten Sie achten!

Ob Transport, Berufsalltag, Umzug oder Urlaubsreise: Ein Anhänger ist in vielen Situationen Gold wert! Doch darf jeder Autofahrer einen Anhänger fahren? Ist Ihr Fahrzeug darauf ausgelegt? Und wie beladen Sie einen Anhänger richtig? Was geschieht bei Seitenwind? Antworten finden Sie bei uns von A1A Automotive, den Spezialisten für günstige EU-Nutzfahrzeuge. Darf ich überhaupt mit Anhänger …

weiterlesen