Autoschlüssel verloren? Das sollten Sie nun beachten!

Der Verlust des Autoschlüssels an sich ist bereits eine ärgerliche Sache. Doch wenn Sie nun nicht die richtigen Schritte unternehmen, kann das Missgeschick richtig teuer werden. A1A-Automotive klärt Sie auf, was jetzt zu beachten ist und wie Sie weiteren Schaden vermeiden. 

Man kennt das ja. Die Hände sind voll, der Kopf noch voller, da wird die Suche nach dem Autoschlüssel zum Ärgernis. Doch was ist zu tun, wenn der Schlüssel auch nach einer längeren Suche nicht mehr auffindbar ist? Wenn Hosentaschen umgekrempelt wurden, Tische und Ablagen abgesucht sind und die Befragung der Familie oder Arbeitskollegen abgeschlossen ist, sollte man vor allem eines tun: Einen ruhigen Kopf bewahren. Denn es gibt einige Schritte zu beachten, um aus dem Ärgernis keinen Schaden entstehen zu lassen. Der Blog von A1A-Automotive verrät Ihnen die richtige Vorgehensweise:

Sofortige Meldung an die Polizei und die Versicherung

Wenn Sie alle möglichen und unmöglichen Winkel abgesucht haben und der Autoschlüssel dennoch verschwunden bleibt, sollten Sie sich sowohl bei Ihrer Autoversicherung als auch bei der nächsten Polizeidienststelle melden, um den Verlust anzuzeigen, da die Versicherung bei einem Diebstahl des Fahrzeugs ansonsten den Versicherungsschutz verwehren könnte. Hierfür müssen Sie eventuell mitteilen können, ob Sie das Fahrzeug verschlossen haben und ob dies jemand bezeugen kann. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Frage ist in jedem Falle ratsam. Falsche Angaben können nämlich nicht nur juristische Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Eine schriftliche Ausarbeitung der Verlustanzeige der Polizei geht hiernach der Versicherung zu.

Was ist zu tun, wenn der Zweitschlüssel auch nicht mehr auffindbar ist?

Ganz besonders ärgerlich wird der Verlust des Autoschlüssels dann, wenn der Zweitschlüssel ebenfalls verlegt wurde. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, beim Händler oder Hersteller des Fahrzeugs einen neuen Schlüssel zu beantragen. Hierfür kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrzeugpapiere oder sogar den Fahrzeugbrief vorzeigen können, um sich als Eigentümer des Fahrzeugs zu legitimieren. Besonders bei Funkschlüsseln der neueren Art, kann es sein, dass der Hersteller sich die neuen Schlüssel gut bezahlen lässt. In der Regel müssen die Fahrzeugbesitzer die Kosten für die Neuanschaffung der Schlüssel selbst tragen. Allerdings können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen einmal schauen, ob solch eine Unachtsamkeit eventuell abgedeckt ist. Ist der Zweitschlüssel noch vorhanden, kann man den eigentlichen Schlüssel auch bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. Auch hier kann jedoch die Dokumentation als Eigentümer erforderlich sein.

Und wenn der Schlüssel nicht verschwunden, sondern lediglich beschädigt ist?

Auch dann hilft Ihnen der Händler oder Hersteller weiter. Wenn zum Beispiel die eingebaute Funkeinheit des Autoschlüssels defekt ist, ist der Aufwand oftmals nicht allzu groß. Sobald Sie sich als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen haben, wird meist nur eine Neuprogrammierung des Schlüssels vorgenommen, damit dieser mit dem Steuergerät des Fahrzeugs wieder uneingeschränkt kommuniziert. Die Kosten liegen hierfür meist bei unter 100 Euro.